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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

des Malerbetriebes Kevin Schwab, Hauptstrasse 43, 88448 Attenweiler

Leistungs,- und Zahlungsbedingungen für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Malerbetrieb Kevin Schwab und dem Auftraggeber.

1.  Allgemeines

Wir übernehmen Aufträge nur zu den nachstehenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Wir widersprechen hiermit allen sonstigen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die uns bei

Auftragsverhandlungen oder bei Auftragserteilungen mitgeteilt werden, es sei denn, wir haben sie ausdrücklich bestätigt. Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist gilt das Werkvertragsrecht des BGB.

2.  Auftragserteilung und Schriftform

Alle uns erteilten Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Von uns abgegebene Angebote sind freibleibend bis zum Zugang unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.Vergütung an uns

Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z.B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist.

4.  Urheberrecht an Leistungsbeschreibungen

Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmassberechnungen, Farbgestaltungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben.

5.  Gewährleistung

Unsere Gewährleistung beginnt mit der Fertigstellung unserer Leistungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir für alle ausgeführten Leistungen an Bauwerken eine Gewährleistung nach BGB – Reperaturen & Renovierungen (2 Jahre), Arbeiten an Bauwerken (5 Jahre).

Im übrigen sind vertragliche oder deliktische Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

6.  Zusätzliche Arbeiten

Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung von uns gefordert, haben wir Anspruch auf gesonderte Vergütung. Einer gesonderten Ankündigung dieses Anspruchs bedarf es nicht.

7.  Abnahme

Ist keine förmliche Abnahme vereinbart tritt die konkludente Abnahme an deren Stelle.

8.  Zahlungen des Auftraggebers an uns

Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Forderungen 10 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so können wir dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Zahlt er auch innerhalb der Nachfrist nicht, so haben wir vom Ende der Nachfrist an Anspruch auf Zinsen in Höhe der in §288 BGB angegebenen Zinssätze. Auf §288 Abs. 3 BGB wird explizit hingewiesen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann unsere Firma folgende Vorauszahlungen – jeweils bezogen auf die Bruttoauftragssumme – oder Sicherheitsleistungen in gleicher Höhe fordern: a) 35 % nach Auftragserteilung

b)  35 % nach Ausführungsbeginn

c)   Rest nach Fertigstellung der Arbeiten

Von Auftraggebern, zu denen noch keine gefestigte Geschäftbeziehung vorliegt („Neukunden“), können wir eine Vorauszahlung von 40 % der Bruttoauftragssumme oder Sicherheitsleistungen in gleicher Höhe verlangen.

Die Vorauszahlung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen ist sofort nach Zugang einer schriftlichen Anforderung zu bewirken. Wird die Zahlung oder entsprechende Sicherheit trotz Anforderung nicht geleistet, so können wir bis zur Leistung die Arbeiten entsprechend einstellen. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten und von uns anerkannt sind.

9.      Gerichtsstand / Erfüllungsort

Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz unserer Firma Erfüllungsort.

10.  Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden hinsichtlich der Abbedingung der Schriftform sind nichtig.

11.  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Leistungs- und Zahlungsbedingungen gleichgültig aus welchem

Rechtsgrunde nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen sowie die subsidiäre Vereinbarung des BGB davon unberührt. Im Zweifel sind die vorliegenden Leistungs- und

Zahlungsbedingungen jeweils so auszulegen, dass sie dem AGB-Gesetz nicht widersprechen.